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Die Zukunft gehört den erneuerbaren Energien, sie bieten jedem Bauherrn und Modernisierer echtes Einsparpotential auf Jahre. Wenn man bedenkt, dass über 75% des Energiebedarfs im Privathaushalt auf das Konto der Heizung gehen, ist eine Reduktion des Energieverbrauchs um bis zu ein Drittel ein überzeugendes Argument für die regenerativen Energieformen. Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, welche Energieform für Sie die richtige wäre?
Holzpellets, Holzkessel, Solarenergie oder Wärmepumpen?

Allgemeine Informationen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien im Energiemarkt. Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

2008 wurde die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Marktanreizprogramm stehen in diesem Jahr bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung, deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet seit 2008 gilt. Seit 2009 wurden für das Programm bis zu 500 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt.
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind förderfähig:
Die Errichtung und Erweiterung von
  • Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
  • Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf
    Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
  • automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
  • handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung
    (Scheitholzvergaserkessel),
  • effizienten Wärmepumpen,
  • besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:
    • Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
    • Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung
      bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich
      100 kW Nennwärmeleistung
    • besonders effiziente Wärmepumpen.
Neu an der aktuellen Förderung ist ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.

Die genaue Höhe der Fördersumme für Ihre baulichen Maßnahmen errechnet GEBÄUDETECHNIK WAGNER GmbH gern bei einem unverbindlichen, persönlichen Gespräch.

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