Bei Holzkesseln oder Wärmepumpen gilt die Pflicht als erfüllt, wenn der überwiegende Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien gedeckt wird. Eigentümer dürfen die Maßnahmen auch kombinieren – zum Beispiel eine kleine Solaranlage mit einem Pelletofen.
Alternativ können Eigentümer die Auflagen erfüllen, indem sie Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung beziehen, ihr Haus besser dämmen, als die dann geltende Energieeinsparverordnung vorsieht, oder Nah- beziehungsweise Fernwärme dem öffentlichen Netz beziehen, sofern diese mit erneuerbaren Energieträgern oder in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden.
Strengere Werte, bessere Förderung für Holzheizungen Auf Besitzer von Kaminen und Kaminöfen kommen neue Grenzwerte zu, allerdings erst ab 2014. Mit Holz betriebene Kamin- und Kachelöfen, die Stufe 1 der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) nicht erfüllen, müssen mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet oder stillgelegt werden. Für den Rußfiltereinbau bei Kaminöfen sind allerdings lange Übergangsfristen geplant. Eine Nachrüstung kann je nach Typ bis zu 1200 Euro kosten. Wer sich heute einen Kaminofen anschafft, sollte darauf achten, dass dieser die ab 2014 vorgeschriebenen Werte einhält. Die Immissionsvorschriften gelten auch für Heizungsanlagen, die mit Holzpellets betrieben werden. In Stufe 1, die unmittelbar nach Inkrafttreten der Novelle einzuhalten ist, gelten Grenzwerte, die dem derzeitigen Stand der Technik entsprechen und von modernen Anlagen heute eingehalten werden können. Stufe 2, die ab 2015 gilt, sieht für Staub generell einen Grenzwert von 20 Milligramm pro Kubikmeter vor. Diesen Grenzwert halten derzeit nur modernste Anlagen, etwa Pelletheizungen mit dem Blauen Engel, ein. Klimaschutz
Klimapolitik ist: Existentielle Vorsorge für heutige wie für künftige Generationen zu treffen. Da das Klima keine Grenzen kennt, müssen alle Staaten gemeinsame Anstrengungen unternehmen. Am Klimaschutz soll sich jedes Land beteiligen. Deutschland ist auf gutem Wege, seine internationalen Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll zur Minderung des Treibhauseffekts zu erfüllen. Insgesamt ist angestrebt, den CO2-Ausstoß in Deutschland bis 2020 um 40 Prozent zu senken. Das Klimaschutz-Paket bringt daher auch neue Auflagen für Eigentümer. Was auf Hausbesitzer zukommt Wer seit 2009 neu baut (Gebäude ab 50 Quadratmeter), muss einen Teil der benötigten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen – also zum Beispiel eine Solaranlage, einen Pelletkessel oder eine Wärmepumpe einbauen. Damit soll der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmemarkt von 6,6 Prozent im Jahr 2007 auf 14 Prozent im Jahr 2020 gesteigert werden. Für die Nutzung der Sonnenenergie sind zum Beispiel 0,04 Quadratmeter Kollektorfläche je Quadratmeter Nutzfläche vorgesehen. Bei einem Einfamilienhaus mit 200 Quadratmetern Wohn- und Nutzfläche würde das einer Solaranlage mit 8 Quadratmetern Kollektoren entsprechen. Regenerative Energien Neue Verordnungen zum Klimaschutz und Heizkosten senken. mehr ... Fördermittel nutzen! Fördermaßnahmen für erneuerbare Energien vom Bund beantragen! mehr … |